Ausbilder-Eignungsverordnung: Prädikat wertvoll

13. Januar 2011

Dass man einen Beruf gelernt hat und seit Jahren ausübt, bedeutet noch lange nicht, dass man ihn auch gut vermitteln kann. Was eine ganze Weile von der Berufsschule oder den Kollegen vermittelt wurde, ist seit 2005 die Aufgabe des Ausbilders und dieser muss nachweisen, dass er weiß, was er tut. Deshalb gibt es eine sogenannte Ausbilder-Eignungsverordnung, die sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung beinhaltet. Alles, was ihr dazu wissen müsst, findet ihr auf der Homepage der Handelskammer Hamburg. Meine Kollegin hat den 3-wöchigen Unterricht übrigens gerade hinter sich und bereitet sich jetzt auf die Klausur vor. Es war wohl ziemlich viel aber sie hat “jede Menge gute Tipps und Anregungen bekommen”. Und: Sie hält das Ganze für eine sehr sinnvolle Zusatzqualifikation und persönliche Bereicherung.

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