Fällt der Numerus Clausus im Medizinstudium?

7. April 2009

Fallende oder verschwindende Studiengebühren, Begrüßungsgeld – solche Maßnahmen sind in einigen Bundesländern bereits normal, um leere Hörsäle zu füllen. Sachsen spielt mit dem Gedanken, nun auch die Zugangsvoraussetzungen an die Belange der Unis anzugleichen. Das könnte auch den Fall des Numerus Clausus für Medizinstudenten bedeuten. Auf Pflege-Studium.de wird darauf genauer eingegangen.

Kategorien: Hochschulzugang

Hinterlassen Sie einen Kommentar